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   BFH, 20.08.2012 - III B 196/11   

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https://dejure.org/2012,36048
BFH, 20.08.2012 - III B 196/11 (https://dejure.org/2012,36048)
BFH, Entscheidung vom 20.08.2012 - III B 196/11 (https://dejure.org/2012,36048)
BFH, Entscheidung vom 20. August 2012 - III B 196/11 (https://dejure.org/2012,36048)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Darlegung von Verfahrensmängeln bei mehrfacher Begründung des FG-Urteils - Überraschungsentscheidung - Fehler der Finanzverwaltung kein Verfahrensmangel i. S. d. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • openjur.de

    Darlegung von Verfahrensmängeln bei mehrfacher Begründung des FG-Urteils; Überraschungsentscheidung; Fehler der Finanzverwaltung kein Verfahrensmangel i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, GG Art 103 Abs 1
    Darlegung von Verfahrensmängeln bei mehrfacher Begründung des FG-Urteils - Überraschungsentscheidung - Fehler der Finanzverwaltung kein Verfahrensmangel i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • Bundesfinanzhof

    Darlegung von Verfahrensmängeln bei mehrfacher Begründung des FG-Urteils - Überraschungsentscheidung - Fehler der Finanzverwaltung kein Verfahrensmangel i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Darlegung von Verfahrensmängeln bei mehrfacher Begründung des FG-Urteils - Überraschungsentscheidung - Fehler der Finanzverwaltung kein Verfahrensmangel i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • rewis.io

    Darlegung von Verfahrensmängeln bei mehrfacher Begründung des FG-Urteils - Überraschungsentscheidung - Fehler der Finanzverwaltung kein Verfahrensmangel i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Begriff des Verfahrensfehlers

  • datenbank.nwb.de

    Schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels bei kumulativer Urteilsbegründung; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 01.09.2004 - X B 162/03

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 20.08.2012 - III B 196/11
    Infolgedessen gehört es zur schlüssigen Darlegung eines derartigen Verfahrensmangels, dass die vorgetragenen Tatsachen, die den Mangel ergeben sollen, beide Begründungen berühren (BFH-Beschluss vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 49).
  • BFH, 02.11.2011 - III B 48/11

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei bereits erfolgter Klärung der

    Auszug aus BFH, 20.08.2012 - III B 196/11
    Eine fehlerhafte Rechtsanwendung rechtfertigt jedoch grundsätzlich keine Zulassung der Revision (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 2. November 2011 III B 48/11, BFH/NV 2012, 265, m.w.N.).
  • BFH, 27.11.2003 - VII R 49/03

    Revisionsbegründung; Rüge mangelnder Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 20.08.2012 - III B 196/11
    Eine Verfahrensrüge ist unzulässig, wenn sie nicht schlüssig ist, d.h. wenn die zur Begründung der Rüge vorgetragenen Tatsachen als solche nicht ausreichen oder nicht geeignet sind darzutun, dass der behauptete Verfahrensmangel vorliegt (s. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. November 2003 VII R 49/03, BFH/NV 2004, 521).
  • BFH, 08.07.2004 - VII B 35/04

    Vollstreckungsaufschub - Voraussetzungen

    Auszug aus BFH, 20.08.2012 - III B 196/11
    Es hätte dargelegt werden müssen, dass es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handele, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig wäre (BFH-Beschluss vom 8. Juli 2004 VII B 35/04, BFH/NV 2004, 1621).
  • BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 20.08.2012 - III B 196/11
    a) Eine Überraschungsentscheidung ist gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124).
  • BFH, 25.03.2009 - VIII B 210/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verwertungsverbot - Prüfungsanordnung

    Auszug aus BFH, 20.08.2012 - III B 196/11
    Außerdem führt der Kläger nicht aus, warum die Prüfungsfeststellungen --trotz fehlender Anfechtung der Prüfungsanordnung-- nicht im Rahmen des Änderungsbescheids hätten berücksichtigt werden dürfen, obwohl nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich nur dann ein verfahrensrechtliches Verwertungsverbot für Prüfungsfeststellungen besteht, wenn die Prüfungsanordnung erfolgreich angefochten worden ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 25. März 2009 VIII B 210/08, BFH/NV 2009, 1396, m.w.N.).
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